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EEG-Novelle: Gerechte Kostenverteilung statt Industriesubventionen

Energie Positionspapier
[vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0"]Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung und den Bundestag dazu auf, Industrieausnahmen wie im Wahlkampf angekündigt auf das notwendige Maß zu reduzieren und so eine gerechtere Verteilung der EEG-Umlage zu erreichen. Dazu sollten die Rabatte bei der EEG-Umlage auf stromintensive Unternehmen begrenzt werden, die im starken internationalen Wettbewerb stehen. Darüber hinaus muss auch Eigenstrom aus ineffizienten, klimaschädlichen Kraftwerken an den Kosten beteiligt werden. Mit  dem  vorliegenden  Gesetzentwurf  werden  die  privaten  und  mittelständischen  Stromkunden weiterhin  stärker  als  notwendig  belastet,  während  die  stromintensive  Industrie  von  sinkenden Börsenstrompreisen,  neuen  Geschäftsfeldern  und  zahlreichen  großzügigen  Ausnahmen  bei  den Energiepreisen profitiert. Dies gefährdet die Akzeptanz für die Energiewende und verhindert wichtige Impulse für mehr Energieeffizienz. Aus diesem enttäuschenden Ergebnis der monatelangen Verhandlungen  und  Diskussionen  ergibt  sich  dringender  Nachbesserungsbedarf  im  parlamentarischen Verfahren: 1.  Branchenauswahl für Besondere Ausgleichsregelung stärker fokussieren Nach dem vorliegenden Entwurf können Unternehmen aus 219 Branchen in den Genuss von Ausnahmeregelungen  kommen.  Diese  „Auswahl“  repräsentiert  fast  die  gesamte  Industrie (246  Branchen) und  enthält  zahlreiche  Wirtschaftszweige,  die  kaum  internationaler Konkurrenz  ausgesetzt  sind.  Es gibt keinerlei  Nachweis, dass eine höhere Beteiligung an der EEG-Umlage  tatsächlich  in  all  diesen  Branchen  zu  Standortverlagerungen  und  Arbeitsplatzverlusten  führen  würde.  Die  Stromkosten  haben  in  den  meisten  Branchen  einen geringen  Anteil  an  den  Produktionskosten  und  sind  nur  einer  von  vielen  Wettbewerbsfaktoren.  Die  deutsche  Wirtschaft  ist  international  wettbewerbsfähig,  wie  die  Bundesregierung mit Verweis auf die jüngsten Exportüberschüsse wiederholt betont hat. Die vorgesehenen 219 Branchen  stehen in eklatantem Widerspruch zu der Einschätzung der Europäischen  Kommission,  dass  lediglich  15  Branchen  so  handels-  und  stromintensiv  sind,dass sie durch höhere Strompreise tatsächlich „wettbewerbsgefährdet“ wären (festgestellt in Bezug  auf  die  sogenannte  Strompreiskompensation  im  Rahmen  des  Europäischen Emissionshandels).  Eine  Entlastung von  Unternehmen  sollte  sich  auf  die  15  Branchen  der Strompreiskompensationsliste beschränken. 2.  Nur stromintensive Unternehmen ausnehmen Insbesondere da  die  Branchenauswahl  bisher  extrem breit  ist,  muss durch anspruchsvolle zusätzliche  Kriterien  eine  stärkere  Begrenzung  auf  wirklich  stromintensive  Unternehmen vorgenommen werden. Ein  massiver  Anstieg  begünstigter  Unternehmen  wird  nur  verhindert,  wenn  die vorgesehenen  Kriterien  zur  Stromkostenintensität  (16,  17  bzw.  20  Prozent  Stromkostenanteil)  nicht,  wie  von  der  Industrie  gefordert,  aufgeweicht  werden.  Die  neuen Schwellenwerte  bewirken  voraussichtlich  keinen  Ausschluss  von  heute  begünstigten Unternehmen, sondern  verhindern  lediglich  die  Ausweitung   auf weitere.  Denn  wenn  EEGUmlage  und  Strompreise  weiter  steigen,  erreichen  immer  mehr  Unternehmen  den bisherigen Schwellenwert von 14 Prozent.  Wir fordern die im Gesetzentwurf vorgesehenen Schwellenwerte  als  absolutes  Mindestmaß,  um  die  Zahl  der  begünstigten  Unternehmen nicht zu erhöhen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar,  dass de facto bislang begünstigte Unternehmen noch bis zum  Jahr  2019  und  darüber  hinaus  von  Vergünstigungen  bei  der  EEG-Umlage  profitieren sollen, auch wenn sie nach den neuen Kriterien zu Strom-  und Handelsintensität gar keinen Anspruch mehr auf Privilegierung unter der Besonderen Ausgleichsregelung haben.  Obwohl die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nach  Einschätzung von  EU-Kommission und Bundesregierung also nicht in Gefahr ist und sie folglich bisher ohne ausreichende Grundlage subventioniert  wurden,  plant  die  Bundesregierung,  diese  Privilegierung  m ithilfe  der Härtefallregelung  dennoch  weiterzuführen.  Unternehmen,  die  die  neuen  Kriterien  nicht erfüllen, sollten die volle EEG-Umlage zahlen. 3. Merit-Order-Effekt ausgleichen: Keinen Kostendeckel einführen Zumindest  in  dem  Umfang,  in  dem  der  Strombörsenpreis  aufgrund  des  Ausbaus Erneuerbarer Energien gesunken ist, sollten  auch wettbewerbs-  und stromintensive Betriebe an der  EEG-Umlage  beteiligt werden.  Der geplante Kostendeckel bei 4 Prozent (Liste 1) bzw.0,5  Prozent  (Liste  2)  der  Bruttowertschöpfung  und  die  sehr  geringe  Mindestumlage  von 0,1 ct/kWh  führen  dazu,  dass  die  übrigen  Verbraucher  weiterhin  Zusatzgewinne  von Unternehmen  finanzieren,  deren  Strompreise  immer  weiter  sinken.  Daher  muss  der Kostendeckel ersatzlos gestrichen  werden, so dass für den gesamten Stromverbrauch eine Mindestumlage in Höhe des Merit-Order-Effekts gesichert ist. 4. Energieeffizienz fördern, nicht bestrafen Die  geplanten  Schwellenwerte  und  der  Kostendeckel  zur  Stromkostenintensität  bestrafen systematisch  diejenigen  Unternehmen,  die  Strom  einsparen  und  effizient  produzieren. Effiziente  Unternehmen  zahlen  durch  den  Kostendeckel  im  Schnitt  mehr  EEG-Umlage  oder fallen sogar ganz aus der Begünstigung heraus. Diese Fehlanreize  lassen sich einfach vermeiden, indem die Ausnahmen nur für effiziente Produktionsweisen  (in  Anlehnung  an  Benchmarks)  oder  nur  besonders  stromintensive Prozesse  gewährt  werden.  Zu  prüfen  wäre  auch,  ob  die  Entlastung  statt  über  einen verringerten Strompreis besser als pauschale Erstattung  angelehnt an den Output oder die sozialversicherungspflichtigen  Arbeitsplätze  ausgestaltet  werden  sollten.  Dadurch  könnten die  für  das  Gelingen  der  Energiewende  essentiellen  Effizienzanreize  voll  erhalten  und  die übrigen Stromverbraucher entlastet werden. Es  reicht  nicht  aus,  Energiemanagementsysteme  einzuführen,  bei  denen  nur  Einsparpotentiale untersucht werden. Die dabei ermittelten, mittelfristig wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen müssen auch verbindlich umgesetzt werden. 5. Erneuerbaren Eigenstrom nicht benachteiligen Grundsätzlich sollten die Kosten der Energiewende auf so viele Schultern wie möglich verteilt werden.  Dazu  sollte  auch  der  Kraftwerkeigenverbrauch,  der  bisher  gänzlich  von  der  EEGUmlage  befreit  ist  und  mit  35-40  TWh einen  erheblichen  Anteil  an  der  Bruttostromerzeugung  hat,  sowie  der  Eigenverbrauch  der  Braunkohletagebaue  zur  Finanzierung  der Energiewende  herangezogen  werden.  Die  pauschale  Befreiung  fördert  insbesondere  die ältesten und ineffizientesten Kraftwerke. Rabatte für die Eigenstromversorgung  darf  es  nur  für  die ökologisch sinnvollen Arten der Eigenstromerzeugung  aus  Erneuerbaren  und  Kraft-Wärme-Kopplung  geben.  Es  ist absolut unverständlich,  warum  selbstgenutzter  Strom  aus  Erneuerbaren  Energien  zukünftig  mehr EEG-Umlage  zahlen  soll  als  klimaschädliche  fossile  Kraftwerke  in  der  Industrie.  Der industrielle  Eigenstrom  darf  gegenüber  dem  Strombezug  aus  dem  allgemeinen  Netz  nicht bevorzugt werden, wenn er nicht erneuerbar oder besonders effizient erzeugt wird. Die vorgesehene  Befreiung von  Bestandskraftwerken  in  der Industrie  führt dazu, dass  neue Marktteilnehmer benachteiligt sind und auch alte ineffiziente Kraftwerke am Laufen gehalten werden.  Mit  steigender  EEG-Umlage  wird  der  finanzielle  Vorteil  ineffizienter  Kraftwerke immer größer, was den Zielen der Energiewende entgegensteht. Es gibt auch unter Wahrung des  Vertrauensschutzes  keinen  Grund,  Bestandskraftwerke  nicht  zumindest  an  künftigen Erhöhungen der EEG-Umlage zu beteiligen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Zur Gemeinsamen Stellungnahme" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2014/06/2014-05-Positionspapier-Industrieausnah…"][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Zur gemeinsamen Pressemitteilung" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2014/06/PM_22052014_Industrieausnahmen-Verbände…"][/vc_column][/vc_row]