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Gastbeitrag: Steigende Anforderungen für Nachhaltigkeitsberichte

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Ein Gastbeitrag vom BNW-Mitglied Dietlind Weide, Telenario Consulting

Die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt seit ihrer Gründung im Jahr 1997 international anerkannte Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die vorrangigen Ziele der GRI sind die Schaffung von Transparenz durch eine standardisierte Berichterstattung, die eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Leitlinien für alle Organisationen, die diese Standards anwenden wollen.

Der GRI Reporting Standard: Hilfreich, bewährt und international anerkannt

Die Leitlinien der GRI sind zum Beispiel sehr hilfreich, wenn ein Unternehmen die im Moment noch geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) erfüllen muss. Als die Europäische Kommission im April 2021 einen Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht hat, die die NFRD ersetzen soll, hat auch die GRI noch einmal ihre Standards nachgeschärft. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll nach dem aktuellen Zeitplan ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Der Richtlinien-Vorschlag zielt auf eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen ab. So werden alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, berichtspflichtig. Die zweite Schwelle für große Unternehmen liegt weiterhin bei einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro.

Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend im Fokus bei kleinen und mittleren Unternehmen

Hinzu kommt, dass alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen, ab dem 01.01.2026 berichtspflichtig werden sollen. Grund genug also auch für KMU, sich mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen. Eine enge Orientierung an den Leitlinien der GRI ist schon jetzt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die international tätig sind, sinnvoll. So lassen sich mit einem Bericht nach den Richtlinien der GRI Anfragen von Kunden wie von Ratingagenturen rasch beantworten.

Ab 01. Januar 2023 gelten neue GRI Standards

Die neuen, modularen „GRI Universal Standards“ gelten bereits ab dem 01.01.2023. Es lohnt sich also bereits jetzt, sich mit den neuen Standards zu befassen, denn sie sind auf die Aktivitäten des laufenden Jahres 2022 zu beziehen. Wie sind sie aufgebaut? Die Universal Standards gliedern sich in „GRI 1: Foundation“, „GRI 2: General Disclosures“ und „GRI 3: Material Topics“. Bei der Bestimmung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen (GRI 3) stehen die wichtigsten Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft und in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte im Mittelpunkt.

GRI Sector Standards

Weil die Bestimmung dieser Auswirkungen elementar ist, hat die GRI damit begonnen, so genannte „Sector Standards“ zu entwickeln. Sie sollen dazu dienen, die als wesentlich erkannten Nachhaltigkeitsthemen mit den dort definierten wesentlichen Themen der Branche abzugleichen. Bisher gibt es nur einen Sector Standard („GRI 11: Oil and Gas Sector 2021“) - es sollen einmal 40 werden.

Die “Topic Disclosures”

Ein Unternehmen, das dieses Jahr zum ersten Mal einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchte und nicht zur Branche „Oil and Gas“ zählt, muss sich nach der Definition seiner wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen direkt an den so genannten „Topic Disclosures“ orientieren – in Summe sind es 31. Die Topic Disclosures mit der Anfangszahl 200 betreffen die Offenlegung ökonomischer Sachverhalte, die 300er-Reihe umfasst vereinfacht gesagt die Kennzahlen einer Umweltbilanz, und die 400er-Reihe verlangt die Offenlegung der sozialen Auswirkungen einer Organisation.

Wahl zwischen den Optionen

„In accordance with GRI“ und „With reference to GRI“ Konnte eine Organisation bisher den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung dadurch steuern, dass sie entweder nach der „Kernoption“ oder „Umfassend“ berichtete, bietet der GRI Universal Standard die Alternativen „In accordance with GRI“ und „With reference to GRI“ an. Organisationen, die „With reference to GRI“ berichten, werden aufgefordert, einen GRI Content Index zu veröffentlichen, jedoch ohne Offenlegungspflichten, die für die „In accordance with GRI“-Berichterstatter vollumfänglich gelten.

Quellen und weiterführende Links: https://www.globalreporting.org/ https://www.csr-berichtspflicht.de/