Direkt zum Inhalt

Nachhaltige Wirtschaftspolitik

Die nachhaltige Transformation unserer Wirtschaft ist die wichtigste Grundlage für eine enkeltaugliche Zukunft. Als Bundesverband setzen wir uns dafür auf bundes- und landespolitischer Ebene ein.

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft setzt sich seit seiner Gründung für eine ökologische Ausrichtung und Erneuerung der Wirtschaft ein. Denn nur eine umweltgerechte und dabei zugleich sozial agierende Wirtschaft kann unseren Wirtschaftsstandort langfristig sichern und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Ein Baustein unserer nachhaltigen Wirtschaftspolitik ist die Umsetzung einer Steuerpolitik, die Anreize für den sozial-ökologischen Umbau setzt. So unterstützte der Verband das 1999 verabschiedete Gesetz zum „Einstieg in die ökologische Steuerreform“. In dessen Folge sank nicht nur der CO2-Ausstoss kontinuierlich, es wurde auch ein ökologischer Lenkungseffekt erzielt. Ein Lenkungseffekt in dem Sinne, dass durch die „Ökosteuer“ das Bewusstsein für den Energieverbrauch zugenommen hat. Heute ist der effiziente Einsatz von Energie in der Wirtschaft zu einem Wettbewerbsfaktor geworden; Effizienzmaßnahmen führen zu Kosten- und CO2-Einsparungen.

Als BNW empfehlen wir:

Klimaschutz muss rentabel sein. Um Unternehmen zur klimafreundlichen Gestaltung von Produktion, Lieferketten und Betriebsstruktur zu motivieren, braucht es entsprechende finanzielle Hebel. Im Folgenden haben wir eine Liste notwendiger steuerlicher Maßnahmen zusammengestellt.

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft fordert:

  • umweltorientierte Förder-, Steuer- und Abgabenpolitik
  • Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen
  • Verschärfung der Konzernbesteuerung, die die Steuern standortbezogen erhebt
  • Schließung von Steuer-Schlupflöchern, die eine Rechnungsstellung aus dem (EU-)Ausland für Unternehmenskonzepte, Lizenzen usw. attraktiv macht
  • ehrliche Umsetzung einer Schuldenbremse mit gleichzeitiger Eindämmung von Schattenhaushalten
  • ökologisch orientierte Beschaffungs- und Investitionspolitik
  • Förderung von Unternehmertum und Existenzgründungen durch aktive Begleitung der Genehmigungsprozesse
  • Bürokratie- und damit Kostenabbau für kleine Unternehmen, z.B. durch Reduzierung von Berichtspflichten und Erhöhung von Freibeträgen
  • Beibehaltung der sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Den größten Treiber des Klimawandels bildet die Produktion von CO2 und weiterer Emissionen. Um eine dringende Senkung der Werte zu erzielen, ist eine Mobilitätswende unumgänglich. Wie können Unternehmen zur klimafreundlichen Umgestaltung des Verkehrssektors beitragen? In unserem 5-Punkte-Plan zeigen wir konkrete Möglichkeiten für Unternehmer:innen auf.

So gelingt nachhaltige Mobilität im Unternehmen:

1: Dienstrad & Jobticket statt Dienstwagen
Steuervergünstigungen für Dienstwagen abschaffen, Mitarbeitende mit Jobrad oder Jobticket ausstatten und Bahncard100 statt Kurzstreckenflüge.

Der Dienstwagen hat ausgedient. Die steuerliche und betriebliche Förderung dieses Transportmittels konterkariert die Anstrengungen zur CO2-Reduktion und geht mit hohen gesundheitlichen Kosten für die Allgemeinheit einher. Daher gehört das Steuerprivileg auf Dienstwagen abgeschafft. Das hilft den Unternehmen, auf Jobticket und Dienstrad umzustellen und den Angestellten für die Fernstrecke eine Bahncard100 zu spendieren.

2: Logistik mit dem Lastenrad
Flächendeckende Förderung zur Markteinführung: Internetversender, Paketdienste und Handwerk mobilisieren sowie die Tempo-Limits für Pedelec anpassen.

Die E-Mobilität hat Lastenräder zum perfekten Logistik-Transportmittel im urbanen Raum gemacht. Gerade in chronisch verkehrsüberlasteten Städten können Internethändler und sogar einige Handwerksbetriebe ihre Mitarbeitenden mit dem Lastenrad ausrüsten und damit einen bedeutenden Anteil des innerbetrieblichen Autoverkehrs verringern.

Notwendig ist dazu eine Aufhebung der 250-Watt-Regulierung für Lastenräder, damit auch größere Lasten transportiert werden können. Und eine Erhöhung des Pedelec-Tempolimits von 25 km/h auf 32 km/h. Auch ein weiterer Ausbau des (Schnell-) Radwegenetzes, das auch die Breite von dreirädrigen Cargobikes berücksichtigt, ist dringend nötig.

3: Erneuerbare E-Mobilität unterstützen
Lade-Infrastruktur schnell ausbauen, Fuhrpark ersetzen und Sektorkopplung realisieren

Das Auto der Zukunft muss kleiner und leichter werden. Da bietet die Elektromobilität eine große Chance: Denn schon heute emittieren die E-Fahrzeuge selbst unter Berücksichtigung der Batterieproduktion und des deutschen Strommixes mindestens ein Drittel weniger CO2 als Diesel-Fahrzeuge. Die Vor-Ort-Emissionen wie Ruß und Stickoxide sind dabei gleich Null. Darum sollten vollelektrische Kleintransporter, wie sie von Unternehmen wie StreetScooter in Serie gebaut werden, sowie große E-Lkws und Busse gefördert werden, teilweise auch durch Maut-Befreiung.

4: Verkehrsträger vernetzen
Apps und Smartphones einbinden, mit IT-Anbietern zusammenarbeiten, offene Schnittstellen für IT-Anwendungen über alle Verkehrsträger

Durch GPS-fähige Smartphones und offene IT-Schnittstellen ist die Entwicklung von intermodalen Mobilitätsplattformen in einigen Großstädten bereits Realität: Wer von A nach B will, muss sich nicht für ein Transportmittel entscheiden, sondern kann sich die günstigste und schnellste Kombination aus (Leih-)Rad, ÖPNV und Carsharing per App zusammenstellen lassen. Das ermöglicht die unternehmerische Mobilitätswende auch für Betriebe, die noch keinen direkten ÖPNV-Anschluss haben. Die Politik muss hier auf offene Standards in der Mobilitäts-Software drängen, damit die verschiedenen Angebote zunehmend vernetzt werden können. Dann können auch Unternehmen stärker auf nachhaltig-elektrische Leihlösungen setzen.

5: Wege sparen und ÖPNV entlasten
Neue Arbeitsformen testen, Gleitzeit zur ÖPNV-Entlastung

Die Mobilitätswende in den Betrieben ist nicht nur eine technisch-wirtschaftliche Frage. Um Stoßzeiten und Rushhours zu vermeiden, muss auch die Arbeitszeit flexibler werden und muss auch das Home-Office in den geeigneten Branchen durchgehend ermöglicht werden. Wir fordern daher eine gezielte Förderung von flexibler Arbeitszeit, um möglichst viele Menschen zum Umstieg zu motivieren.

Zum Positionspapier

Großkonzerne bestimmen immer mehr das Bild der Weltwirtschaft. In vielen Branchen ist der Anteil der vier größten Konzerne am Marktumsatz seit 1997 um 30 Prozent gestiegen. Die Marktanteile der Großkonzerne wachsen stetig und damit auch ihre Gewinne und Profitraten. Solche Monopole und marktbeherrschende Firmenstrukturen beuten Märkte, Ressourcen und Gesellschaften aus, korrumpieren die Politik und hemmen Innovationen und Wettbewerb.

Wir fordern:

1. Regeln zum Stopp von Fusionen verschärfen
Kartellämter sollten künftig bereits ab 20 Prozent (anstatt wie heute bei 40 Prozent) Marktanteil eines einzelnen Unternehmens eine Fusion oder beherrschende Beteiligung verbieten können. Bei der Fusionskontrolle sind auch Auswirkungen auf Zulieferer, Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie auf die Umwelt zu prüfen; insbesondere im Globalen Süden. Auch Patente, die Indikatoren für zukünftige Marktmacht darstellen, müssen Prüfkriterium sein. Ebenso wie in anderen Märkten muss ein vertikales Trennungsgebot eingeführt werden. Kein Unternehmen darf gleichzeitig relevante Marktmacht beispielsweise über Saatgut, genetische Ressourcen, Pestizide und Agrardaten halten.

2. Marktmacht und Firmenstrukturen transparent machen
Detaillierte Informationen über Marktanteile und weitere zentrale Indikatoren der Marktmacht eines Konzerns (Patente, Lobbyausgaben und -tätigkeiten, Besitz- und Firmenstruktur) müssen öffentlich zugänglich sein. Die Berichterstattung und rechtliche Überprüfungsmechanismen der Wettbewerbsbehörden ist auszubauen. Das Bewusstsein der Kunden und Lieferanten gegenüber ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von wirtschaftlichem Handeln und Unternehmenskonzentration ist durch Öffentlichkeitsarbeit und in den Bildungssystemen der Staaten auszubauen.

3. Rechtsinstrumente für Entflechtung ausbauen
Instrumente zur Entflechtung von marktbeherrschenden Konzernen sind heute kaum noch vorhanden. Entsprechende Rechtsinstrumente müssen national und international wiederhergestellt werden. Zur Begrenzung der Marktmacht von Unternehmen können auch Entflechtungen angeordnet werden.

4. Konzernmacht weltweit eingrenzen
Auch international muss Wettbewerbspolitik koordiniert und Instrumente der Fusionskontrolle gestärkt werden. Zugleich ist das besondere Interesse von Ländern des Globalen Südens zu beachten, eigene Märkte und öffentliche Unternehmen zu schützen. Wir brauchen weltweite Regeln zur Begrenzung von Marktmacht, bei denen neben reinen ökonomischen Kriterien (z.B. Marktanteile, Anteilsballung in einzelnen Weltregionen, Marktvielfalt, Patentmacht) auch weitere, wie z.B. Compliance, Ablehnung von Korruption, Wahrnehmen ökologischer und sozialer Verantwortung, Achtung der weltweiten Arbeiterrechte (ILO) etc. bindend einzubeziehen sind. Bundesregierung und EU sind aufgefordert, entsprechende UN-Verhandlungen anzustoßen und mit nachhaltigem Druck zu betreiben. Dazu sind auch in internationalen Handelsabkommen der EU mit anderen Staaten verbindliche Regelungen aufzunehmen.

5. Wettbewerbsbehörden stärken
Eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der zuständigen Behörden ist nötig, um der Konzernmacht etwas entgegen zu setzen und wirksam die Märkte überwachen zu können sowie Sanktionen gegen Unternehmen durchsetzen zu können, die gegen die Kartellauflagen verstoßen. Wir brauchen internationale Vereinbarungen und Kartellklagerechte für Länder, Marktpartner und international tätige Verbände, um grenzüberschreitende Verstöße und Machtballungen anhand eindeutiger und anerkannter Kriterien zu kontrollieren.

Zum Positionspapier

Als nachhaltige Unternehmer:innen liegen uns die soziale Ausgestaltung der Arbeitsplätze und ein wertorientierter Umgang mit den Mitarbeiter:innen am Herzen. Um den Menschen individuell gerecht werden zu können, fordert der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft unter anderem Flexibilisierungen in den Bereichen Renteneintrittsalter und Übergang von geringfügigen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Gerade Unternehmen, die heute schon nachhaltig wirtschaften, dürfen nicht so stark durch den Faktor Arbeit belastet werden. Daher setzt sich der BNW für eine stärkere Belastung des Naturverbrauchs und den Abbau umweltschädlicher Subventionen ein – die Einnahmen daraus sind für die Entlastung des Faktors Arbeit zu verwenden. Die Idee einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, schließt eine weitere Gerechtigkeitslücke im Sozialsystem.

Der Bundesverband fordert:

  • Entlastung des Faktor Arbeit (Gegenfinanzierung durch stärkere Belastung des Faktors Naturverbrauch sowie den Abbau umweltschädlicher Subventionen)
  • Beibehaltung der Rente mit 67, Flexibilisierung abhängig von Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsdauer
  • Erleichterung der Weiterarbeit nach Renteneintritt durch Änderungen im Bereich der Sozialabgaben
  • Bürgerversicherung als Basis im System der Kranken- und Rentenversicherung, in die sowohl Selbstständige als auch abhängig Beschäftigte und Beamte einzahlen
  • gezieltere Unterstützung von Langzeitarbeitslosen durch die Schaffung einfacher Anreizsysteme
  • attraktivere Gestaltung der Übergänge von geringfügigen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • Qualitativ gute Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der sozialen Stellung und Einkommen der Eltern, mit verstärktem Engagement in der Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Für den Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft sind Finanzmärkte und Börsen kein Selbstzweck. Sie sollen dem Handel und der Beschaffung dienen. Doch allein das Volumen der gehandelten Werte zeigt, dass sich die Finanzmärkte mittlerweile zu weit von der Realwirtschaft entfernt haben. Längst wird auch mit Posten gehandelt, die aus der Sicht von BNW-Mitgliedern nicht handelbar sein sollten, beispielsweise Derivate auf Nahrungsmittel oder Währungen. Auch die Bewertung von Unternehmen durch Rating-Agenturen verfolgt keinen gemeinwohlorientierten Zweck mehr. Die reine Auslegung von Märkten zum Zweck des Vermehrens von Geld aus Geld widerspricht einer nachhaltigen, die Grenzen von Mensch du Natur achtenden Wirtschaftsweise, die unsere Mitgliedsunternehmen pflegen. Finanztransaktionen dürfen nicht länger Selbstzweck, der Handel mit Derivaten auf Nahrungsmittel oder Währungen ein Geschäftsmodell sein.

Unsere Forderungen im Rahmen des 5-Punkte-Plan „Finanzwende jetzt“ :

  • Erfassung, Verlangsamung und Reduzierung von Finanzströmen durch Transaktionssteuern
  • Transparenzgebot für jede Kapitalgesellschaft
  • effektive Bank- und Finanzaufsicht mit weltweit kontrollierten Handelsplätzen
  • Verbot von Leerverkäufen und Derivaten auf Nahrungsmittel
  • Schaffung regulierter Rohstoffbörsen
  • Unternehmensbewertungen: Neben rein ökonomischen Erfolgsfaktoren weitere Dimensionen von Nachhaltigkeit wie soziale Verantwortung oder Naturverbrauch berücksichtigen; unabhängige Ratingorganisationen; mehr Transparenz beim Ratingprozess
  • Entwicklung neue Gehalts- und Prämiensysteme als Anreize für Vorstände und Manager/innen in großen Firmen, die an der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens orientiert sind.

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft setzt sich für ein unabhängiges Kammersystem ein. Industrie- und Handelskammern erfüllen ihren Zweck in der Dualen Ausbildung von Nachwuchskräften für die Wirtschaft. Sie sollten unserer Ansicht nach keine politischen Aufgaben wahrnehmen, die den Interessen von nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen zuwider laufen. Weiterhin widerspricht der Kammerzwang der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit und fördert somit nicht die Ziele der nachhaltigen Wirtschaft.

Eine moderne, nachhaltige Wirtschaft braucht Koalitionsfreiheit und Transparenz. Wir fordern daher:

  • Dienstleistungsangebote der Industrie- und Handelskammern dürfen keine Konkurrenz für die zahlenden Mitgliedsbetriebe sein
  • Kammern und ihre Zusammenschlüsse dürfen keine Stellungnahmen abgeben, die den Interessen einer nachhaltigen Wirtschaft zuwider laufen (verfassungsrechtlich garantierte negative Koalitionsfreiheit)
  • Bereitung eines Weges zu einer freiwilligen Mitgliedschaft, unter Berücksichtigung der besonderen Rolle bei der Sicherung und Förderung der Dualen Ausbildung
  • Kontrolle durch Dritte (z.B. Bundes- oder Landesrechnungshöfe) ermöglichen

 

Als BNW setzen wir uns darüber hinaus auch als Mitglied im Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) ein.

Weitere Artikel