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Reform des Betriebsverfassungsgesetzes - Überregulierung oder notwendiges Großreinemachen??

Nachhaltige Wirtschaftspolitik Presse
[vc_row][vc_column][vc_column_text]von Christoph Steinhardt, Vorstand UnternehmensGrün, geschäftsführender Gesellschafter der Firma RST Stahlbau GmbH & Co. KG, 97618 Niederlauer, Bayern Das deutsche Arbeitsrecht und der sich daraus ergebende Arbeitsmarkt wird von den Sprechern unserer Arbeitgeberverbände immer wieder als ein negativer Standortfaktor gebrandmarkt. Gleichzeitig anerkennen auch sie die hohe Rechtssicherheit in Deutschland und den Tariffrieden, der aus der gleichen Gesetzgebung hervorgeht. Ihr liegt die deutsche Rechtsauffassung zugrunde, die danach strebt, allgemein gültige Regeln (Gesetze, Tarifverträge) zu schaffen, aus denen dann Festsetzungen für den jeweiligen Einzelfall, etwa die Höhe der Löhne, die Arbeitsbedingungen sicher abgeleitet werden können. Dies ist jedoch nicht die einzige mögliche Vorgehensweise. Im englischen Sprachraum wird es eher umgekehrt gehandhabt, nämlich dass man vom Einzelfall ausgeht und nach einer diesem angemessen konkreten Lösung bzw. etwaigen Präzedenzfällen der Vergangenheit sucht. Angesichts der doch erheblichen Veränderung in der Arbeitswelt, deren Zeuge wir heute sind, erweisen sich unsere z.T. 100 Jahre alten Arbeitsgesetze als reformbedürftig. Das Betriebsverfassungsgesetz macht da keine Ausnahme. Dies ist z. B. daran erkenntlich, dass heute nur noch ca. 35 % der Beschäftigen in Betrieben mit einem Betriebsrat arbeiten, während 1981 diese Quote noch bei über 50 % lag. Betrachtet man die Zahl der Betriebe mit einem Betriebsrat, so ist die Situation, vor allem bei den Betrieben mit bis 100 Arbeitnehmern, noch wesentlich schlechter. Grundsätzlich ist es aber so, dass auch für Arbeitgeber die Existenz eines Betriebsrates und von Tarifverträgen von Vorteil ist, weil es die Arbeitskosten kalkulierbar macht und den Betriebsfrieden sichert. Dies bedeutet auch einen Wettbewerbsvorteil der deutschen Wirtschaft gegenüber anderen Ländern, z.B. denen mit Billiglöhnen. Dieser Vorteil ist aber nur wirksam, wenn die entsprechenden Rechtsgrundlagen praxisgerecht sind und von den Betrieben angenommen werden. Die genannten Zahlen beweisen, dass gerade das nicht mehr der Fall ist. Viele Forderungen im Betriebsverfassungsgesetz sind unter dem heutigen Kostendruck nicht mehr erfüllbar, man denke nur an die Verpflichtung zur vierteljährlichen Betriebsversammlungen bei voller Bezahlung. Weiter ist die Stellung der Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz außerordentlich stark und kann von ihnen als Vorstufe zum Arbeitskampf benutzt werden, um den Betriebsablauf empfindlich zu stören. Dies ist auch tatsächlich der Fall und hat zu einer Flucht aus den Tarifverträgen von beispielloser Größenordnung geführt und nicht zuletzt auch zu einem Mitgliederschwund bei den Gewerkschaften. Der Arbeitnehmer von heute ist durchaus in der Lage, seine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber selbst zu vertreten, gerne mit Hilfe eines vertrauenswürdigen und engagierten Betriebsrates, den er selber gewählt hat, aber nicht unbedingt mehr mit Hilfe einer politisch und ideologisch festgelegten Einheitsgewerkschaft. Es gilt der alte Satz, dass wenn alle gleich behandelt werden, jeder ungerecht behandelt wird. Das heißt aber keineswegs, dass das Betriebsverfassungsgesetz überflüssig und daher abzuschaffen wäre - ich halte es für einen unverzichtbaren Bestandteil unseres Arbeitsrechtes und gerade darum muß es dringend reformiert werden. Wie schon sein Name sagt, stellt es eine Art Grundgesetz für die Betriebe dar und muß daher vor allem allgemeine Mindeststandards für den Umgang von Arbeitgebern und Arbeitnehmern miteinander vorgeben. Weiter sollte es das betriebliche Zusammenwirken gestalten helfen und damit den Betriebsfrieden sichern. Es sollte nicht als eine Werkzeug des Klassenkampfes verstanden werden, der ohnehin längst nicht mehr stattfindet, sondern vielmehr ein Instrument sein, um die Mitwirkung der Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen zu fördern und sie zu Mitunternehmern werden zu lassen. Eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes muß diesen Zielen Rechnung tragen. Es muß die Individualisierung des Arbeitslebens wie der Gesellschaft überhaupt berücksichtigen - es muß die Arbeitnehmer als mündige Bürger verstehen und den Arbeitgebern vom Konflikt zum Konsens verhelfen. Es sollte nicht Hemmschuh, sondern Befähiger des Betriebserfolges sein und sollte eine ganzheitliche und nachhaltige Sichtweise der Arbeitswelt ermöglichen. Statt der überkommenen Trennung zwischen Kapital und Arbeit sollte das Betriebsverfassungsgesetz Wege zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Kapital öffnen. Auch allgemeine gesellschaftliche Unternehmeraufgaben, wie die soziale Fürsorgepflicht und die Verantwortung für unsere Umwelt sollten gemeinschaftlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Welche konkreten Ansätze sollte eine solche Reform haben? Zunächst müßte die Regelungsdichte drastisch verringert werden, unsinnige Regelungen abgeschafft werden und überzogene Anforderungen, wie die bereits erwähnte Pflicht zur vierteljährlichen Betriebsversammlung, auf ein machbares Maß reduziert werden, sonst wird aus gut das Gegenteil von gut - nämlich gut gemeint. Weiter meine ich, dass der Einfluß der Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz verringert, wenn nicht sogar völlig herausgenommen werden soll, da nach meiner Meinung diese die Arbeitnehmer in den Betrieben nicht mehr repräsentieren. Ein sehr wichtiger Punkt wäre, auch die Festschreibung der Aus- und Weiterbildung als gemeinschaftliche Aufgabe von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, denn ohne einen ständigen Fortschritt im Denken kann kein Betrieb überleben und seine Arbeitsplätze erhalten. Eine nach den hier dargelegten Grundsätzen angelegte Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wäre aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft sehr zu begrüßen. 9.11.2000, Christoph Steinhardt[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width="1/1"][vc_button title="Pressemitteilung als pdf" target="_blank" icon="krown-icon-print" size="small" style="fill" align="left" css_animation_speed="faster" css_animation_delay="0" href="https://www.bnw-bundesverband.de/wp-content/uploads/2014/06/001109_PM_Betriebsverfassungsgesetz.pdf"][/vc_column][/vc_row]